Wer für seinen Beruf besondere Kleidung benötigt, die auch privat getragen werden kann, kann diese nicht steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen. Der Bundesfinanzhof entschied in einem Fall, dass Kosten für bürgerliche Kleidung von Trauerrednern nicht als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Entscheidung besagt, dass Ausgaben für bürgerliche Kleidung im Allgemeinen nicht abzugsfähig sind, es sei denn, es handelt sich um spezielle Berufskleidung, die ausschließlich zur Berufsausübung getragen wird. Selbst wenn die Kleidung ausschließlich für den beruflichen Gebrauch angeschafft wird und zu erhöhtem Verschleiß führt, sind diese Ausgaben nicht absetzbar.
Beschäftigte können Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ansetzen, auch wenn es nicht für die Arbeit erforderlich ist. Grundsätzlich gilt, dass das häusliche Arbeitszimmer für eine Tätigkeit genutzt wird, mit der der Nutzer oder die Nutzerin Einnahmen erzielt.
Das Bundesumzugskostengesetz ermöglicht die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Kosten wie Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Courtage für Mietimmobilien, Doppelmieten und andere Umzugsausgaben können geltend gemacht werden. Neue Pauschbeträge für zusätzlichen Unterricht für Kinder und andere Umzugsauslagen wurden durch ein BMF-Schreiben vom 21.07.2022 festgelegt und gelten abhängig vom Umzugsdatum und der Haushaltszusammensetzung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung